Widget & BFSG

Reicht ein Barrierefreiheits-Widget für das BFSG?

Ein kleines Stück Code, und am Bildschirmrand erscheint ein Menü für Kontrast, Schriftgröße und Vorlesefunktion. Für einzelne Besucher ist das hilfreich. Als Nachweis gesetzlicher Barrierefreiheit trägt es nicht. Hier erfährst du, was ein Widget leisten kann, wo es aufhört, und was eine Lösung stattdessen tun muss.

01 · Überblick

Warum die Frage überhaupt aufkommt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Wer das nicht erfüllt, riskiert Beanstandungen der Marktüberwachungsbehörden mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro, dazu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Viele Anbieter werben mit einer scheinbar einfachen Lösung: Code einbinden, Menü erscheint, Thema erledigt. Diese Seite ordnet ein, was solche Widgets wirklich leisten und was nicht.

02 · Im Detail

Was ein Barrierefreiheits-Widget leistet, und was nicht

Ein Widget ist eine zuschaltbare Komfortschicht. Es legt sich über die bestehende Seite und erlaubt Besuchern, die Darstellung anzupassen: Schrift vergrößern, Farben umstellen, Texte vorlesen lassen. Für einzelne Besucher erleichtert das die Nutzung spürbar. So weit, so nützlich. Als alleinige Lösung für die gesetzlichen Anforderungen trägt es jedoch nicht, und dafür gibt es vier Gründe.

Die Mängel bleiben bestehen

Ein fehlender Bildtext oder eine Funktion, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, wird nur überdeckt, nicht repariert. Wird das Widget ausgeschaltet oder lädt es nicht, sind alle Barrieren wieder da.

Keine Software kann das automatisch leisten

Die zuständige staatliche Fachstelle stellt klar: Nach heutigem Stand der Technik kann keine Software alle gesetzlichen Anforderungen automatisch prüfen und beheben. Ob eine Bildbeschreibung oder ein Linktext sinnvoll ist, kann nur ein Mensch beurteilen.

Das Gesetz verlangt die Seite selbst

Die maßgeblichen Normen (EN 301 549 und WCAG) fordern, dass die Website selbst alle Anforderungen erfüllt, oder eine gleichwertige Alternativfassung, und zwar in der allgemein üblichen Weise. Eine erst zuzuschaltende Sonderansicht ist genau die umständliche Sonderlösung, die damit ausgeschlossen ist.

Es kann sogar neue Barrieren erzeugen

Prüfungen staatlicher Überwachungsstellen haben gezeigt, dass einzelne Widget-Funktionen in der Praxis neue Barrieren verursacht haben, etwa ein zugeschalteter Kontrastmodus.

Staatliche Fachstellen und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten­verband sind sich einig: Eine nicht barrierefreie Website wird durch ein zugeschaltetes Hilfsmittel nicht barrierefrei. Ein Widget allein als Compliance-Lösung senkt das Risiko einer Beanstandung also nicht.

Wo steht deine Website wirklich?

Eine kostenlose Erstprüfung zeigt dir, welche Barrieren tatsächlich im Code stecken, unabhängig davon, ob ein Widget eingebunden ist.

Kostenlos prüfen
03 · Der Unterschied

Wie site-check das anders löst

site-check bietet ebenfalls ein Assistenz-Widget. Damit bekommen Besucher sofort nützliche Komfortfunktionen wie Schriftvergrößerung, Kontrastanpassung, Farbfilter oder eine Vorlesefunktion. Wir nennen dieses Widget aber genau das, was es ist: eine Assistenz für Besucher, kein Nachweis gesetzlicher Konformität.

Der entscheidende Unterschied: site-check hört dort nicht auf. Zusätzlich behebt site-check konkrete Mängel dauerhaft im Code der Seite, dort, wo es für das Gesetz zählt. Dazu zählen zum Beispiel fehlende oder unzureichende Bildbeschreibungen sowie Mängel in der Struktur und Auszeichnung von Inhalten. Solche Korrekturen werden ein fester Bestandteil der Seite und wirken für alle Besucher und für Hilfstechnologien wie Vorleseprogramme, ohne dass jemand ein Menü aktivieren muss.

04 · Ablauf

So läuft die Mängelbehebung ab

Fünf Schritte, vom Verbinden bis zur Kontrolle:

  1. 01

    Verbinden

    Die Website wird sicher mit site-check verbunden.

  2. 02

    Prüfen

    Ein automatischer Scan findet die vorhandenen Barrieren.

  3. 03

    Verstehen

    Jeder Mangel wird in verständlicher Sprache erklärt, ohne Fachjargon.

  4. 04

    Beheben

    Wo möglich, wird die Korrektur direkt und dauerhaft im Code der Seite umgesetzt.

  5. 05

    Kontrolle

    Anschließend wird nachgeprüft, ob die Korrektur tatsächlich greift.

Der Mensch entscheidet mit. Wo eine Korrektur eindeutig ist, wird sie zuverlässig umgesetzt. Wo es auf inhaltliches Verständnis ankommt, macht die Technik nur einen Vorschlag samt Sicherheits-Einschätzung und legt ihn zur Freigabe vor, genau dort, wo das Gesetz menschliches Urteil verlangt.

05 · Mit site-check

Was site-check dir schon heute bietet

Mehr als ein Komfort-Widget

Schon in der aktuellen Version geht site-check über das hinaus, was eine reine Widget-Lösung leisten kann: Es behebt konkrete Mängel dauerhaft im Code. Diese Verbesserung am eigentlichen Inhalt der Seite kann ein zuschaltbares Komfort-Widget grundsätzlich nicht leisten.

Mitgelieferter Barrierefreiheits-Bericht

Zu jeder Website erstellt site-check automatisch einen Bericht (als PDF speicherbar), der den aktuellen Status, die behobenen Mängel und den Fortschritt dokumentiert. Das unterstützt deine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit und belegt im Fall einer Beanstandung ein nachvollziehbares Vorgehen.

Modern gebaut und laufend weiterentwickelt

site-check wurde gezielt für die heutigen Anforderungen (BFSG, EN 301 549, WCAG) entwickelt und musste nicht nachträglich an sie angepasst werden. Enthaltene Updates sorgen dafür, dass deine Website mit der Weiterentwicklung der Anforderungen Schritt hält.

Ehrlich eingeordnet

Vollständige Barrierefreiheit bleibt ein fortlaufender Prozess. site-check deckt heute einen Teil der Mängel durch dauerhafte Code-Korrekturen ab, dokumentiert den Status nachvollziehbar und ergänzt das durch das Assistenz-Widget sowie, je nach Anspruch, durch manuelle Prüfungen.

Widget eingebunden und trotzdem unsicher?

Wir prüfen deine Website und melden uns mit den Barrieren, die ein Widget nicht behebt.

Kostenlos prüfen
06 · FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheits-Widgets

Reicht ein Barrierefreiheits-Widget für das BFSG?

Nein. Ein Widget ist eine zuschaltbare Komfortschicht: Es verändert die Darstellung, behebt die Mängel im Code aber nicht. Die maßgeblichen Normen (EN 301 549, WCAG) verlangen, dass die Website selbst barrierefrei ist, und zwar in der allgemein üblichen Weise. Wird das Widget nicht geladen oder nicht aktiviert, sind alle Barrieren wieder da.

Macht ein Accessibility-Overlay meine Website barrierefrei?

Staatliche Fachstellen und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband sind sich einig: Eine nicht barrierefreie Website wird durch ein zugeschaltetes Hilfsmittel nicht barrierefrei. Ein Overlay kann die Nutzung punktuell erleichtern, ersetzt aber keine Korrektur an der Seite selbst.

Kann Software Barrierefreiheit vollautomatisch herstellen?

Nach heutigem Stand der Technik nicht vollständig. Die zuständige staatliche Fachstelle stellt klar, dass keine Software alle Anforderungen automatisch prüfen und beheben kann. Ob eine Bildbeschreibung oder ein Linktext sinnvoll ist, braucht menschliches Urteil. Automatisieren lässt sich der technische Großteil, entscheiden muss ein Mensch.

Drohen trotz Widget Bußgelder oder Abmahnungen?

Das Risiko bleibt bestehen, weil die Barrieren im Code weiter vorhanden sind. Nach dem BFSG drohen pro Verstoß Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß bis zu 100.000 Euro, dazu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Maßgeblich ist immer die tatsächliche Barrierefreiheit der Website, nicht das eingebundene Hilfsmittel.

Was macht site-check anders als ein reines Widget?

site-check bietet ein Assistenz-Widget für den sofortigen Komfort, positioniert es aber ehrlich als Assistenz und nicht als Konformitäts-Nachweis. Der eigentliche Mehrwert ist die dauerhafte Behebung konkreter Mängel im Code, ergänzt um einen Barrierefreiheits-Bericht, der den Status nachvollziehbar dokumentiert.

Fazit

Komfort ja, Konformität nein

Von reinen Widgets als vermeintlicher Compliance-Lösung raten wir ab. Sie können die Nutzung punktuell erleichtern, schaffen aber keine rechtssichere Barrierefreiheit. site-check verbindet beides: den Komfort eines Assistenz-Widgets und die dauerhafte Behebung konkreter Mängel im Code.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemein verständliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die tatsächliche Barrierefreiheit der Website. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Prüfung durch eine fachkundige Stelle.