Welttag der Barrierefreiheit
Jeder zehnte Mensch in Deutschland kämpft regelmäßig mit digitalen Barrieren. Der Welttag der Barrierefreiheit ist ein guter Anlass, das zu ändern.

Was ist der Welttag der Barrierefreiheit?
Der Global Accessibility Awareness Day (kurz GAAD) wurde 2012 von den zwei Tech-Experten Joe Devon und Jennison Asuncion in Toronto ins Leben gerufen. Ihre Idee dahinter: einen Tag im Jahr festzulegen, an dem alle, die mit dem Web zu tun haben, kurz innehalten und sich fragen: Sind unsere Produkte und Dienstleistungen wirklich für alle nutzbar?
Inzwischen ist daraus eine globale Bewegung geworden: Microsoft, Apple, Google und Adobe veröffentlichen jedes Jahr Features und Statements zu dem internationalen Aktionstag. In Deutschland nehmen Inklusions-Organisationen, Behörden und immer mehr Unternehmen teil. Der Tag wird jedes Jahr am dritten Donnerstag im Mai gefeiert.
Was den Welttag der Barrierefreiheit von einem klassischen Themen-Tag unterscheidet? Der Fokus liegt nicht auf Marketing oder Vertrieb, sondern auf konkreten Schritten: Code-Reviews mit Accessibility-Fokus, Workshops im Team, Audits der eigenen Website. Es ist ein guter Anlass, ehrlich zu schauen, wo man mit der eigenen Website steht.
Warum das in Deutschland wichtig ist
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele digitale Angebote zur Barrierefreiheit nach dem Standard WCAG 2.1 Level AA. Konkret betrifft das unter anderem B2C-Onlineshops, Banken, E-Learning-Plattformen, Reise- und Ticket-Buchungssysteme sowie Telekommunikations-Services.
Zuständig für die Kontrolle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro in den schweren Fällen und bis zu 10.000 Euro in den übrigen (§ 37 BFSG).
Und spätestens am 27. Juni 2030 endet die Übergangszeit ganz: Bestandsverträge und vor 2025 eingeführte Produkte müssen dann ebenfalls konform sein. Wer bis dahin ohne Lösung dasteht, hat ein operatives Problem.
Heißt für viele Unternehmen: Die Frage ist nicht mehr, ob man sich mit Barrierefreiheit beschäftigt, sondern wie schnell.
Wie barrierefrei ist deine Website?
Der kostenlose Scan zeigt dir, wie viele Barrieren deine Website nach WCAG 2.1 AA hat.
So ist die Lage in Deutschland
Vier Zahlen, die die Situation ehrlich zusammenfassen. Die größte Lücke im deutschen Web ist nicht das fehlende Wissen, sondern das fehlende Werkzeug, um die Barrieren systematisch zu finden und zu beheben.
Wie site-check dir die Arbeit abnimmt
site-check ist ein automatisierter Compliance-Scanner für Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Das Software-Tool beinhaltet drei Bausteine, die ineinandergreifen:
- 01
Scan
site-check prüft deine Website automatisiert nach WCAG 2.1 AA. Dauer: wenige Minuten. Das Tool wird in der EU gehostet und ist DSGVO-konform.
- 02
Fix-Engine
Für viele Mängel, etwa Alt-Texte und Strukturprobleme, gibst du eine Korrektur per Klick frei, sie landet als Inlay in deiner Seite. Bei Farbkontrasten zeigt dir site-check passende Farbwerte.
- 03
Report
Du bekommst einen Bericht, der den Stand dokumentiert, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit aus deinem Prüf- und Korrekturstand, als PDF exportierbar.
Häufige Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG
Was ist der Welttag der Barrierefreiheit (GAAD)?
Der Global Accessibility Awareness Day (GAAD) ist ein internationaler Aktionstag, der jedes Jahr am dritten Donnerstag im Mai stattfindet. Ins Leben gerufen wurde er 2012, um Aufmerksamkeit für digitale Barrierefreiheit zu schaffen.
Wann ist der Welttag der Barrierefreiheit?
Jedes Jahr am dritten Donnerstag im Mai. Der Aktionstag wird weltweit begangen und rückt digitale Barrierefreiheit in den Fokus.
Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?
Wenn du B2C-Produkte digitaler Art oder Dienstleistungen mit Online-Komponente für Verbraucher*innen anbietest (z. B. Webshop, Online-Banking, E-Learning, Reise-Buchung), und nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fällst (weniger als 10 Beschäftigte und entweder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, gilt nur für Dienstleistungen), dann ist deine Website seit dem 28. Juni 2025 nach dem BFSG verpflichtet, den Standard WCAG 2.1 AA zu erfüllen.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro in den schweren Fällen und bis zu 10.000 Euro in den übrigen (§ 37 BFSG). Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Außerdem: Laut der britischen Click-Away-Pound-Studie 2019 verlassen 69 Prozent der Menschen mit Behinderung eine Website, die sie schwer bedienen können, und nur 8 Prozent melden sich bei den Betreiber*innen.
Wie prüfe ich, ob meine Website die Anforderungen des BFSG erfüllt?
Mit site-check prüfst du deine Website nach WCAG 2.1 AA, dem Standard, auf den das BFSG verweist. Der erste Scan ist kostenlos und zeigt dir, wie viele Barrieren es gibt. site-check wird in der EU gehostet und ist DSGVO-konform.
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Und wenn du direkt loslegen willst, prüf deine Website kostenlos. Der erste Scan zeigt dir, wie viele Barrieren es gibt.