BFSG & WCAG

BFSG-Check: Ist deine Website konform mit dem Barrierefreiheits­stärkungsgesetz?

Ein BFSG-Check beantwortet zwei Fragen: Fällt deine Website unter das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz und erfüllt sie seine Anforderungen? Ob deine Seite sie erfüllen muss, klärst du unten mit dem Selbsttest. Ob deine Website sie bereits erfüllt, beantwortet eine Prüfung nach WCAG 2.1 AA-Standard, der rechtlichen Grundlage für das Gesetz.

Selbsttest

Selbsttest: Gilt das BFSG für dich?

Beantworte die drei Fragen und finde in unter einer Minute heraus, ob das BFSG wahrscheinlich für deine Website gilt.

Frage 1 von 3

Wer nutzt dein Angebot?

01 · Wer betroffen ist

Bin ich vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Unternehmen, die Verbraucher*innen bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten. Für Websites zählt vor allem der elektronische Geschäftsverkehr: also alles, womit Verbraucher*innen online einen Vertrag abschließen. Typische Beispiele sind Onlineshops, Buchungen für Reisen, Tickets oder Kurse, Bankdienstleistungen für Privatkunden, E-Books und Telekommunikationsdienste.

In der Regel sind Angebote nur für Unternehmen und Websites, über die kein Vertrag zustande kommt, nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

02 · Was das Gesetz verlangt

Was das BFSG von deiner Website verlangt

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz beinhaltet keine technischen Einzelheiten. Stattdessen verweist es auf die europäische Norm EN 301 549, die für Websites die Kriterien der WCAG 2.1 AA übernimmt. Wichtig sind hierbei vier Grundsätze:

  • Wahrnehmbar

    Texte heben sich genug vom Hintergrund ab, Bilder haben Alternativtexte, Informationen können auch ohne Farben entnommen werden.

  • Bedienbar

    Alles funktioniert auch mit der Tastatur, niemand wird durch Zeitlimits oder blinkende Inhalte ausgeschlossen oder gefährdet.

  • Verständlich

    Formulare sind beschriftet, Fehlermeldungen vermitteln, was zu tun ist, die Seite ist strukturiert und vorhersehbar.

  • Robust

    Der Code ist sauber aufgebaut, damit Screenreader und andere Hilfsmittel ihn richtig lesen können.

Darüber hinaus verlangt das Gesetz eine Erklärung, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Sie gehört an eine gut auffindbare Stelle, zum Beispiel in die AGB oder auf eine eigene Seite.

03 · Fristen und Bußgelder

Welche Fristen gelten?

Für Websites gibt es keine allgemeine Frist. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Zwei Ausnahmen regelt § 38 BFSG bis zum 27. Juni 2030:

  • Produkte, die du schon vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig für deine Dienstleistung eingesetzt hast, darfst du bis dahin weiter nutzen.
  • Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, laufen bis zu ihrem Ende weiter, höchstens aber bis zum 27. Juni 2030.

Was droht bei Verstößen?

Zuständig für die Kontrolle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. § 37 BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro in den schweren Fällen vor. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.

04 · Mit site-check

So läuft ein BFSG-Check mit site-check ab

  1. 01

    Kostenfreier Scan

    Du gibst die Domain deiner Website ein und startest den kostenfreien Scan. Im Anschluss wird dir angezeigt, ob deine Website Barrieren nach WCAG 2.1 AA enthält.

  2. 02

    Automatische Optimierungen und Anpassungen als Inlay

    Nach dem ersten Scan kannst du site-check 14 Tage lang kostenlos testen, wofür du eine Zahlungsmethode hinterlegst.

    Viele Barrieren behebt site-check automatisch, mit einem Klick als KI-Fix. Wo es auf den Inhalt ankommt, zum Beispiel bei Alternativtexten oder Überschriften, bekommst du Änderungsvorschläge, die mithilfe von künstlicher Intelligenz entwickelt wurden. Diese Vorschläge kannst du entweder annehmen oder individuell anpassen. Was du freigibst, wird direkt als Inlay in deine Seite integriert. Bei zu schwachen Farbkontrasten schlägt site-check dir passende Farbwerte vor – die Farben selbst änderst du in deinem Design.

    Was ist ein Inlay? Ein Inlay ist eine Korrektur für Barrierefreiheit, die direkt im HTML deiner Seite vorgenommen wird. Anders als ein Overlay braucht es kein Skript im Browser: Screenreader, Suchmaschinen und KI-Crawler können sofort auf die korrigierte Seite zugreifen, ohne dass Website-Besucher*innen etwas einschalten müssen. Mehr zum Inlay

  3. 03

    Bericht und menschliches Urteil

    Ein Bericht hält fest, wo deine Website steht und was sich verbessert hat. Er hilft dir auch bei deiner Erklärung zur Barrierefreiheit.

    Der technische Großteil deiner Website lässt sich automatisch prüfen, aber nicht alles. Für Kriterien wie eine sinnvolle Vorlese-Reihenfolge oder verständliche Sprache ist ein menschliches Urteil notwendig. site-check zeigt dir, wo das nötig ist.

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG-Check

Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?

Wenn Verbraucher*innen über deine Website einen Vertrag abschließen können und du kein Kleinstunternehmen bist, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Zum Beispiel betrifft das Onlineshops und Buchungen. Ob das BFSG für dich gilt, findest du im Selbsttest auf dieser Seite heraus.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

Reicht ein Barrierefreiheits-Widget für die Einhaltung des BFSG?

Nein. Ein Widget oder Overlay legt sich über die Seite, statt die Barrieren darin zu beheben. Wird es nicht geladen oder eingeschaltet, sind alle Barrieren wieder da. Deshalb ist ein Inlay direkt im HTML der Website notwendig. Mehr dazu im Ratgeber. Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Bußgelder von bis zu 100.000 Euro in den schweren Fällen (§ 37 BFSG). Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden.

Wie viel kostet ein BFSG-Check mit site-check?

Der erste Scan ist kostenfrei und zeigt dir, ob deine Website Barrieren nach WCAG 2.1 AA enthält. Danach kannst du site-check 14 Tage lang kostenlos testen, wofür du eine Zahlungsmethode hinterlegst. Die site-check Pakete kosten je nach Größe deiner Website ab 60 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung. Entdecke unsere Pakete hier.

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Mach jetzt den BFSG-Check für deine Website

Bereit, deine Website barrierefrei nach WCAG 2.1 AA zu machen? site-check prüft deine Website kostenlos und zeigt dir, ob sie Barrieren enthält. Dann kannst du site-check 14 Tage lang kostenlos testen und wirst auf dem Weg zur Barrierefreiheit unterstützt. Je nach Größe deiner Website bieten wir Pakete ab 60 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung an.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemein verständliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die tatsächliche Barrierefreiheit der Website. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Prüfung durch eine fachkundige Stelle.